Wichtigste Informationen:
max. 850 Besucher.
keine Testpflicht.
Tagesgäste ganztägig!
zwischen 13.00 und 14.00 Uhr ist das Bad geschlossen bzw. wird das Bad gereinigt
im Freibad sind die Abstandsregeln einzuhalten, Maskenpflicht herrscht nicht.
Öffnungszeiten:
Werktags (Mo-Fr) 7.30 - 9.00 Uhr und 14.00 - 21.00 Uhr
Sa, So und an Feiertagen 7.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 21.00 Uhr
In den Sommerferien (5. Juli - 17. August):
Mo-So von 7.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 21.00 Uhr
Die Zeit vor 14.00 Uhr, in der das Bad nicht geöffnet ist, wird für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten benötigt. Dazu ist das Bad rechtzeitig (bis 9.00 bzw. 13.00 Uhr) zu verlassen.
Einlass:
Um die Vorgaben der Landesregierung einzuhalten, müssen wir die Zahl der Besucher auf 850 Personen beschränken. Auf unserer Homepage werden wir über den aktuellen Besucherstand wie gewohnt live informieren.
Anwesenheits-Dokumentation:
Lt. CoronaSchVO müssen die Kontaktdaten sowie die Besuchszeiten der Freibadgäste notiert und für 4 Wochen DSGVO-konform gespeichert werden.
Dazu wird es für Tagesgäste ein Online-Formular geben, welches vor dem Besuch auszufüllen ist (HIER klicken). Hierbei wird ein QR-Code generiert (4 Wochen gültig, verlängert sich automatisch beim Folgebesuch), der auszudrucken oder auf dem Handy zu speichern und am Kassenhäuschen vorzuzeigen ist. Wer keine Online-Möglichkeit besitzt, kann auch an der Kasse tätig werden, muss aber mit Wartezeit rechnen.
Vereinsmitglieder werden über ihren Mitgliedsausweis erfasst und müssen ihre Daten einmalig per Unterschrift bestätigen. Auch sie bekommen auf Ihren Mitgliedsausweis einen QR-Code geklebt, der die ganze Saison über gültig ist.
Alle Informationen zur Datenerfassung findet Ihr in unserem Informationsblatt.
Abstand und Hygiene:
Natürlich gelten auch auf dem Freibadgelände die jeweils gültigen Abstands- und Hygieneregeln. Vor dem Betreten des Freibades hat jeder Gast sich mit den im Eingangsbereich zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln die Hände zu reinigen.
Um Begegnungen an den Durchschreitebecken und auf dem Weg zu den Toiletten zu vermeiden, werden unter Umständen gewisse Wege vorgegeben bzw. beschränkt. Wir bitten ausdrücklich, diese dann entsprechend zu nutzen und gesperrte Durchgänge und Wege nicht zu betreten.
Grundlage:
Coronaschutzverordnung vom 26. Mai 2021 in der Fassung vom 12. Juni 2021.
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